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Grundsätzlich genehmigen die Krankenkassen die Fahrtkosten abzüglich des gesetzlich festgelegten Eigenanteils von derzeit 13 Euro jeweils zu Beginn und Ende der Behandlung. Liegt gar eine Fahrtkostenbefreiung der Krankenkasse vor, kostet Sie unser Einsatz nichts. Selbstverständlich warten unsere Mitarbeiter bis zum Abschluss der Behandlung und fahren Sie wieder nach Hause. Bei längerer Behandlungsdauer, zum Beispiel bei der Dialyse, holen wir Sie nach Ende der Behandlung wieder ab.

  • Strahlentherapie

  • Chemotherapie

  • Dialyse

  • Krankengymnastik

  • Krankenmassage


Sollten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt bekommen haben, rechnen wir die Fahrtkosten mit allen Krankenkassen, Ersatzkassen und Berufsgenossenschaften direkt ab.

Anmerkung: Ob Sie die Voraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung erfüllen, klären Sie in Zweifelsfällen bitte mit Ihrer Krankenkasse.

 
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